Unternehmenrechnung

Abschluss der Buchführung!

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Forderungen sind Ansprüche eines Unternehmens gegenüber Dritten (Kunden), aus denen künftige Geldzuflüsse erwartet werden. Die Bewertung von Forderungen erfolgt nach dem Prinzip der Einzelbewertung, wobei der Wert einer Forderung in der Regel dem vereinbarten Rechnungsbetrag entspricht.

Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Dritten (Lieferanten, Banken), die in der Zukunft zu Abflüssen von Geldmitteln führen.

 

Wichtige Prinzipien

  • Niederswertprinzip: Für Vermögensgegenstände (inklusive Forderungen) gilt das Niederstwertprinzip, d.h., sie müssen zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder aktuellem Marktwert bilanziert werden.
  • Höchstwertprinzip: Für Schulden (Verbindlichkeiten) gilt das Höchstwertprinzip, d.h., sie müssen zum höheren Wert aus Erfüllungsbetrag oder aktuellem Marktwert bilanziert werden.

Rechnungsabgrenzung

Die Rechnungsabgrenzung ist ein wichtiger Bestandteil der Buchführung und dient dazu, Aufwendungen und Erträge periodengerecht zuzuordnen. Dies stellt sicher, dass die Finanzberichte eines Unternehmens die tatsächliche finanzielle Leistung und Position in einer bestimmten Periode korrekt widerspiegeln. Rechnungsabgrenzungen werden in aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten unterteilt.

Aktive Rechnungsabgrenzung 

Die aktive Rechnungsabgrenzung umfasst Ausgaben, die in der aktuellen Periode geleistet wurden, aber als Aufwand für eine zukünftige Periode betrachtet werden.

  • Beispiele:
    • Vorauszahlungen für Miete oder Versicherungen, die erst in der nächsten Periode als Aufwand anfallen.
    • Zinszahlungen im Voraus für ein Darlehen, die das nächste Geschäftsjahr betreffen.

In der Bilanz wird die aktive Rechnungsabgrenzung als Vermögensposten auf der Aktivseite aufgeführt.

Passive Rechnungsabgrenzung 

Die passive Rechnungsabgrenzung beinhaltet Einnahmen, die in der aktuellen Periode erhalten wurden, aber als Ertrag für eine zukünftige Periode angesehen werden.

  • Beispiele:
    • Vorauszahlungen von Kunden für Leistungen, die erst in der nächsten Periode erbracht werden.
    • Erhaltene Mieten oder Pachtzahlungen im Voraus.

In der Bilanz wird die passive Rechnungsabgrenzung als Schuldposten auf der Passivseite aufgeführt.

Rückstellungen

Definition und Arten von Rückstellungen

Rückstellungen sind Verpflichtungen eines Unternehmens, deren Höhe und/oder Fälligkeit zum Bilanzstichtag unsicher ist. Sie werden gebildet, um zukünftige Ausgaben, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, in der richtigen Periode zu erfassen.

Es gibt verschiedene Arten von Rückstellungen, darunter:

  1. Pensionsrückstellungen: Für zukünftige Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern.
  2. Steuerrückstellungen: Für zu erwartende Steuerzahlungen, deren genaue Höhe noch nicht feststeht.
  3. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten: Für rechtliche Streitigkeiten, Garantieleistungen oder Umweltschutzmaßnahmen.
  4. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften: Wenn erwartet wird, dass ein Geschäft zu einem Verlust führen wird.
  5. Sonstige Rückstellungen: Für sonstige Aufwendungen, die noch nicht sicher bezifferbar sind, wie z.B. Instandhaltungsaufwendungen oder Restrukturierungsmaßnahmen.

Bildung und Bewertung von Rückstellungen

Bildung von Rückstellungen:

  • Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die in der Zukunft zu einem Abfluss von Ressourcen führen kann.
  • Die Verpflichtung muss auf einem vergangenen Ereignis beruhen.
  • Es muss wahrscheinlich sein, dass ein Mittelabfluss erforderlich wird, um die Verpflichtung zu erfüllen.
  • Die Höhe der Rückstellung muss verlässlich schätzbar sein.

Bewertung von Rückstellungen:

  • Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
  • Die Bewertung erfolgt zu den bestmöglichen Schätzungen der zukünftigen Ausgaben.
  • Bei langfristigen Rückstellungen müssen Zinsaufwendungen berücksichtigt werden, da der Wert der Rückstellung abgezinst wird.
  • Unsicherheiten bei der Bewertung führen dazu, dass Rückstellungen in der Regel vorsichtig bemessen werden.

Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist ein zentraler Bestandteil des Rechnungswesens und dient der Ermittlung und Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Ein Jahresabschluss besteht in der Regel aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie ergänzenden Berichten wie dem Anhang und gegebenenfalls einem Lagebericht. Hier sind die wesentlichen Schritte und Bestandteile im Detail:

Schritte zur Aufstellung des Jahresabschlusses

  1. Buchung aller Geschäftsvorfälle:

    • Sämtliche Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen vollständig und korrekt in den Büchern erfasst sein. Dazu gehören Einnahmen, Ausgaben, Anschaffungen, Verkäufe, Zahlungen, Abschreibungen usw.
  2. Inventur durchführen:

    • Ermittlung aller Vermögenswerte und Schulden durch körperliche Bestandsaufnahme und Bewertung am Bilanzstichtag.
  3. Abgrenzungen vornehmen:

    • Erfassung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten zur periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen.
  4. Rückstellungen bilden:

    • Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen, die im nächsten Geschäftsjahr anfallen können.
  5. Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten:

    • Forderungen und Verbindlichkeiten müssen gemäß den geltenden Bewertungsgrundsätzen bewertet werden (Niederstwertprinzip, Höchstwertprinzip).
  6. Abschreibungen berechnen:

    • Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen müssen berechnet und gebucht werden.

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